Wie wählen?

Wie man falsch auszählt, fehlerhafte Kuverts herstellt, Wahlen wiederholt und verschiebt, wissen wir zur Genüge. Wie aber wählt man richtig? Und zwar dort, wo es eng wird – in der Wahlzelle? Befragen wir die “Gesamte Rechtsvorschrift für [das] Bundespräsidentenwahlgesetz 1971” in ihrer druckfrischen, gerade adaptierten, gültigen Fassung.

Der Wähler (gemeint ist wohl immer auch die Wählerin) hat sich bei der Stimmabgabe auszuweisen. Ist er (und wohl auch sie) im Wählerverzeichnis eingetragen, so hat ihm der Wahlleiter (wir ersparen uns ab jetzt den Genderhinweis) Wahlkuvert und Stimmzettel zu übergeben. (Wahlkartenwählern tauscht man Kuvert und Zettel um.) Nun geht es zur Sache! Der Wahlleiter weist den Wähler an, sich in die Wahlzelle zu begeben. Dort hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel auszufüllen und ihn in das Wahlkuvert zu legen. Anschließend hat der Wähler aus der Wahlzelle zu treten und das Wahlkuvert ungeöffnet in die Wahlurne zu legen. Will er das nicht, hat er das Wahlkuvert dem Wahlleiter zu übergeben, worauf dieser das Wahlkuvert in die Wahlurne legt.

Ist dem Wähler beim Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ein Fehler unterlaufen, so ist ihm auf Verlangen ein weiterer Stimmzettel auszufolgen. Der zuerst ausgehändigte Stimmzettel muss vor der Wahlbehörde durch Zerreißen unbrauchbar gemacht und zwecks Wahrung des Wahlgeheimnisses vom Wähler eingesteckt werden.

Wie erkennt nun die Behörde den Wählerwillen? Ein Stimmzettel ist dann gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig zu erkennen ist, welchen Wahlwerber der Wähler wählen wollte. Dies ist der Fall, wenn der Wähler im Kreis neben dem Kandidaten ein liegendes Kreuz oder ein anderes Zeichen mit Tinte, Farbstift, Bleistift oder dergleichen anbringt, aus dem unzweideutig hervorgeht, daß er den neben dem Kreis angeführten Wahlwerber wählen will. Anhaken, Unterstreichen, oder sonstige Kennzeichnung ist möglich. Und auch das Durchstreichen des anderen Wahlwerbers ist gültiges Wählen.

Ein wichtiger Hinweis für Unentschlossene. Es muss niemand gewählt werden! Es kann auch jemand nichtgewählt werden.

Andrea Maria Dusl. Für meine illustrierte Kolumne in den Salzburger Nachrichten vom 3.12.2016.

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