Standhaft

Liebe Frau Andrea!

Als unverbesserlicher Schreck aller Supermarkt-Kassendamen verweigere ich standhaft die Kontrolle meiner Einkaufstasche (eigentlich ein Rucksack). Ich stehe auf dem Standpunkt, daß nur die Exekutive mit Durchsuchungsbefehl bzw. bei Gefahr in Verzug meine Persönlichkeitsrechte einschränken darf. Außerdem bin ich es leid, ständig als potentieller Dieb angesehen zu werden. Der Versuch mittels Konsultation rechtskundiger Personen das Problem zu lösen, misslang bislang – Frau Andrea, bitte übernehmen Sie!

Hochachtungsvoll,
Bernhard W. Litschauer-Hofer, Wien-Brigittenau

Billa.gifLieber Bernhard,

Taschen und Rucksäcke dürfen – ebenso wie „die Person“ nur mit richterlichem Befehl oder aufgrund einschlägiger rechtlicher Grundlagen durchsucht werden (etwa vom Zoll oder von der Flughafen-Security). Das Recht der Supermarkt-Kassierin, in die Taschen zu sehen, könnte sich allerdings aus einer Vereinbarung zwischen Supermarkt und Kunden ergeben: Viele Supermärkte weisen in kleinen Schildern darauf hin, in die Taschen schauen zu wollen. Wer dies stillschweigend zur Kenntnis nimmt, trifft mit dem Supermarkt eine sogenannte „Nebenabrede“. Nun könnte man die Frage stellen, ob solche Nebenabreden ordentlich kundgemacht wurden und ob sie nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen. Gegen Taschenkontrollen zu protestieren ist daher keine schlechte Idee. Ich mache das auch. Im Zweifel und bei schlechten Frisuren wird der Supermarkt allerdings nach der Exekutive rufen. Die darf letztlich in die Säcke schauen. 

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