St. Germain

Falter 40/2002 vom 02.10.2002.

Liebe Frau Andrea,

wir haben die “Öffentlich Rechtlichen” Sender und die “Privaten”. Was bitte genau bedeutet das „rechtlich“ und warum sind die Privaten nicht rechtlich (unrechtlich) ?

Viele liebe Gruesse,
Sylvia Olesko, 1130 Wien

Liebe Sylvia,

ich konnte mich für Sie bei Österreichs begabtesten Medienkritikern schlau machen. Nach deren Beurteilung sind beide Senderformen rechtlich, denn beide sind Institutionen des Rechtsstaats. Die einen sind als Privateigentum Einzelpersonen oder juristischen Personen verantwortlich, die anderen der Öffentlichkeit, also uns allen. Hinter privaten Sendern steht im Regelfall das Interesse des einzelnen Eigentümers (Kohle machen, politisch indoktrinieren und ähnliches), Öffentlich Rechtliche Sender sollte im Idealfall dem öffentlichen Interesse verpflichtet sein, was immer auch “öffentliches Interesse” sein mag.

Liebe Frau Andrea,

die Hintergrundmusik zum ORF-Werbespot “Kultur ist…” geht mir nicht mehr aus den Ohren. Und es ist schon mehr als 30 min. her, dass ich sie gehört habe, wiewohl es nicht zum Vorsummen am Virginschalter am Samstag Nachmittag reichen wird. Dies spiegelt mein großes Dilemma wider. Können sie mir weiterhelfen und die Interpreten dieses Musikstücks nennen?

Mit dankbaren Grüssen,
Robert Zöchling, Internet

Lieber Robert,

klar kann ich weiterhelfen. Die Musik heisst „Rose Rouge“, und ist der erste Track der CD “St.Germain – Tourist“, erschienen auf Blue Note. Die Frauenstimme gehört Marlena Shaw´und wurde von ihrer Aufnahme „Live at Montreux“ gesampelt. Das Cover zeigt einen nebeligen Flusskai. Die berühmte, 1920 von Charles Lansieux fotografierte Szene trägt den Titel “Station du touriste St. Germain” und hängt im Pariser Musée Carnavalet. Mit Rose Rouge wurde übrigens auch ich infiziert, letzten September in einem französischen Bistro in Downtown Chicago.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert