Ein harmloser Witz geht so: „Welches ist des Österreichers Lieblingsgericht?“ Kurze Antwort: „Das Bezirksgericht.“ Die humorbestimmende Semantik des Kalauers offenbar zwei Wahrheiten. Eine bezieht sich auf die Geheimnisse der österreichischen Zunge, sedimentiert in der lateinischen Floskel „de gustibus non est disputandum“, soviel wie „über die Geschmäcker lässt sich nicht streiten“. Der Österreichfall (er tritt immer ein) zieht nach sich, dass Speisekarten in österreichischen Wirtshäusern und Gaststätten stets die Klassiker „Wiener Schnitzel“, „Schweinsbraten mit Knödel“, und „Gulasch“ vorrätig halten, im Selbstverzwergungsfall „Würstel mit Senf“, und den Kaffeehausschlager „Schinken-Käste-Toast“. Lokale mit „Eleganzanspruch prunkten einst mit dem „Toast Hawaii“.
Die andere Obsession der Österreicher (Österreicherinnen sind immer mitgemeint) ergötzt sich im Faible für das Justizielle. Eskalationen im Nachbarschaftlichen, Familienzwist und sonstige Kalamitäten werden gerne vor Gericht ausgetragen. Egal, ob man der Rechtssprechung traut, oder nicht, gehört doch zum Streiten immer nur einer.
Beide Bestandteile des oben angeführten Witzes, der kulinarische wie der rechtliche haben sich auch in die Passivität geflüchtet. Spezifische Kochsendungen, mit oder ohne Heimaterkundung, sowie die Beobachtung von Gerichtsanhängigkeiten sind beliebte Fernsehformate.
Was noch fehlt? Eine Mischkulanz aus beiden – die Kochsendung vor Gericht. Als erstes Thema böte sich das Verbot des bereits erwähnten „Toast Hawaii“ an. Mitsamt anwaltlicher Dispute, Unmut der Gerichtskiebitze und unerwartetem Urteil.
Andrea Maria Dusl. Für meine illustrierte Kolumne in den Salzburger Nachrichten am 18. April 2026.