Lockdown II – Was wir noch dürfen

Als pflichtbewusste Mitbürger sind wir stets bemüht, das Richtige zu tun. „Alles richtig gemacht“, ist denn auch ein Satz, dessen Gültigkeit jederzeit eingelöst werden kann. Auf die Frage, ob man angesichts dieser oder jener Katastrophe zu lasch, zu falsch, oder gar nicht gehandelt habe, wird ein österreichischer Lokalzuständiger stets behaupten können, richtig gehandelt zu haben. Wichtig: In allem. In jeder Hinsicht. Was aber ist das Richtige? Das Richtige ist immer das Österreichische. Richtig zu handeln kann immer nur heißen, österreichisch zu handeln.

Österreich ist ein fröhliches Land. Das Miteinander ist uns wichtig. Fatal aus epidemiologischer Sicht. Beim Lustigsein kann man sich anstecken! Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministers führt daher alle Freizeiteinrichtungen auf, von denen wir uns momentan fernzuhalten haben. Die Liste gibt einen tiefen Einblick in die hermeneutische Kompetenz der österreichischen Richtigmacher.

Voilà! Die Rangliste der österreichischen Belustigungen:

1. Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks, 2. Bäder, 3. Tanzschulen, 4. Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos, 5. Schaubergwerke, 6. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution, 7. Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, 8. Indoorspielplätze, 9. Paintballanlagen, 10. Museen, 11. Museumsbahnen.

Schlusslicht in der Liste verbotener österreichischer Lustbarkeiten sind 12. Archive, Bibliotheken und Büchereien.

Nein doch nicht.
Tierparks und Zoos sind noch unlustiger.

Andrea Maria Dusl. Für meine illustrierte Kolumne in den Salzburger Nachrichten vom 28. November 2020.

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