Ministerien, die noch fehlen

Die Republik Österreich wird im Einklang mit Verfassung und geschichtlicher Tradition von Ministerien, amtlich Bundesministerien (BM) verwaltet. Das Wort kommt von lateinisch Minister, wörtlich: Diener. Das waren ursprünglich Mitglieder der Aristokratie, die dem Souverän dienten.

Die Ministerien erleichtern sich die Arbeit, in dem sie Abkürzungen (Abk.) verwenden. Amtsferne (AF) erkennen in BKA das Bundeskanzleramt. Auch das Finanzministerium ist über sein Kürzel BMF (Bundesministerium für Finanzen) noch einigermassen gut identifizierbar. Ähnliches darf noch für das Innenministerium, amtlich BMI (Bundesministerium für Inneres) und das Justizministerium, BMJ (Bundesministerium für Justiz) gelten.

Frisch installierte Bundesregierungen (BReg) schaffen traditionell neue Ministerien und Ministerialkombinationen. Wer glaubt, dies diene dazu, den Koalitionspartner von heiklen Agenden fernzuhalten oder die eigenen Talente besser zu verteilen, irrt. Vielmehr sollen neue Namen und ihre Abkürzungen unsere Dechiffrierfähigkeiten schulen und das Ratevermögen in der Bevölkerung vergrößern. Wir freuen uns also über das BMSGPK, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Besondere Enträtselungsfreude bereiten uns das BMKUEMIT, das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie das Vizekanzleramt, offiziell Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, das BMKKÖDS.

UAWG (um Auswendiglernen wird gebeten).

Andrea Maria Dusl. Für meine illustrierte Kolumne in den Salzburger Nachrichten vom 18. Jänner 2020.

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