Für meine Kolumne ‚FRAGEN SIE FRAU ANDREA‘ in Falter 35/2017 zum 30.8.2017.
Liebe Frau Andrea,
im Arbeitsumfeld mit den Begriffen Pausch(al)- und Bauschbetrag konfrontiert, entflammte eine hitzige Diskussion über mögliche Zusammenhänge. Ist der Begriff „Bauschbetrag“ etwa nur die österreichisch-beamtendeutsche Version des Begriffs „Pausch(al)betrag“ oder verbergen sich dahinter tatsächlich inhaltliche Unterschiede?
Liebe Grüße, Kathrin Lais,
Wien, per Email
Liebe Kathrin,
die Sache liegt einfacher als gedacht, dennoch blicken wir auf komplexe Verhältnisse. Der Pauschbetrag ist, wie sie richtig erkannt haben, ein stehender Begriff aus der modernen Kanzleisprache. Damit wird in abgabentechnischer Hinsicht ein steuerbefreiter Mindestbetrag bezeichnet, der angerechnet wird, ohne die Belege für die darin enthaltenen Einzelbeträge nachweisen zu müssen. Pauschbeträge vereinfachen die Verwaltung für beide Seiten, Finanzbehörde und steuerzahlendes Individuum, weil damit aufwendige Belegsammlungen und deren Prüfung vermieden werden können. So seltsam es anmutet: Der Pauschbetrag ist tatsächlich eine Abkürzung für Pauschalbetrag, wobei sich die Abkürzungsersparnis in bescheidenen Grenzen hält. Beliebt und signifikant kürzer ist der Ausdruck „die Pauschale“, in österreichischen Regierungskreisen „das Pauschale“ genannt. So kennen wir die (oder das) Berufsgruppenpauschale, die/das Entfernungs-, Kilometer-, Pendler-, Reisekosten-, Überstunden-, Verpflegungs-, Versandkosten- und die/das Werbungskostenpauschale. Ein Blick auf entsprechende Bezeichnungen in anderen Sprachen – „flat rate“ und „lump sum“ (englisch), „montan fixe“ und „somme forfaitaire“ (französisch), forfettario (italienisch) – gibt einen Hinweis darauf, dass unser Begriff kein Fremdwort ist. Kommt doch die Pauschale von „Bausch“. Ähnliche Wörter, die Aufblähungen bezeichnen sind Busch und Bauch (und das wienerische Beuschl). Die Kanzlisten dürften den Begriff allerdings von den Papiermachern übernommen haben. Diese bezeichne(te)n einen Stapel aus 181 ungeleimten, handgeschöpften Paierbögen als „Pauscht“. Die Redewendung „in Bausch und Bogen“ schließlich fasst die Verhältnisse zusammen: Bausch ist nach außen, Bogen nach innen Gewölbtes.
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