Es ging also darum, das Wahlergebnis vor Beeinflussung und Verfälschung zu beschützen. Okay. Das war der Beweggrund für den Spruch. Was der VfGH nicht bedachte, in seinen Bedenken, was ein Wahlergebnis verfälschen könnte: Ein zweiter Wahlgang kann es. Ein zweiter Wahlkampf kann und wird das Wahlergebnis verfälschen. Und zwar tatsächlich. Wie kann und wird das geschehen? Jede Aussage der Wahlwerbenden, jede ihrer Zustellungsbevollmächtigten, Wahlkampfleiter, Anhänger wird das ursprüngliche Wahlergebnis verfälschen. Jeder Artikel, jede Sendung. Alles verfälscht den Wählerwillen. Und zwar nicht konjunktivisch, sondern real. Die 14 Verfassungshüter haben also im Lichte dieser Betrachtung die Verfassung nicht gehütet, sondern ausschliesslich ihr Gremium (und dessen Spruchpraxis). Damit aber konnten sie (die Mitglieder des VfGH) die Verfassung tatsächlich beschädigt haben, und damit die Republik und in der Folge die Zukunft dieses Landes. Das ist ein schlimmeres Szenario, als das der Möglichkeit, dass zwei ärarische Kuvertaufmacher Hoferstimmen gegen Van-der-Bellen-Stimmen ausgetauscht haben konnten. Hätten können. Oder APA-Teilergebnisse das Wahlverhalten. Oder Zaubertinte. Oder anderer Konnte-Klimbim.
Die Analyse ist zwar korrekt, aber dennoch wird die Wiederholung der Wahl – korrekte Durchführung vorausgesetzt – das tatsächliche Stimmungsbild zu eben diesem Zeitpunkt ergeben, auch wenn das vielleicht ein anderes Stimmungsbild ist, als bei der eigentlichen Wahl geherrscht hat. Damit ist deren Ergebnis gerechtfertigt.
Beim ersten Durchgang konnte genau das nicht garantiert werden (aus rechtlicher Sicht, nicht aus wahrscheinlichkeitstheoretischer!), daher war das Ergebnis auch zu verwerfen.
Auch beim 1. Wahlgang der Wahl konnte nichts garantiert werden. Man erinnere sich an die Zeugenaussagen: „Haben wir immer so gemacht“. Der 1. Wahlgang wurde nicht aufgehoben, weil ihn niemand beeinsprucht hatte. Die wissenschaftliche Auswertung der Wahrscheinlichkeiten (–> http://www.wahlanalyse.com ) hat keine Manipulationen nachweisen können, die verfassungshofaugurische hingegen solche Möglichkeiten nicht ausgeschlossen. Es steht also Evidenz gegen Vermutung. Forensisch gesehen ist das Mittelalter. Auch der fehlende Zugang zum Recht ist beklagenswert, es können nur Zustellungsbevollmächtigte klagen, andere nicht. Und das auch nur in Frist. Insgesamt hat dieses Urteil/Erkenntnis mehr Unheil angerichtet, als zu vermeiden es sich gebiert.
Btw: Warum vermeiden Sie jegliche Nämlichkeit? Wer ist N.N.? Welche Furcht lässt Sie als Anonymus kommentieren?
Der gestrige Kommentar des VfGH-Präsidenten hat in rationaler Argumentation bewiesen, dass alle Kritiker des Erkenntnisses nicht nur demokratiepolitisch-gefährlich falsch liegen (VfGH- und andere Grenzgerichts-Erkenntnisse dienen schon dem sozialen Frieden, sonst Faustrecht bzw Justizpalastbrand, oder?), sondern auch rechtlich und mathematisch. Wenn >70.000 Stimmen (zB Wahlbezirk/Wahlkreis Stmk Süd, Villach-Land usw.) evidentermaßen (Evidenz = Beweis), weil von allen ärarisch Zuständigen so bezeugt, nicht im Beisein aller Fraktionenvertreter ausgezählt wurden, dann braucht der VfGH nicht mehr darüber zu orakeln, ob jetzt aber wirklich und eindeutig und glasklar manipuliert wurde. NIEMAND würde zugeben (weil rel. hohe Strafe droht), dass er/sie die neutral-oder-blau-Stricherl nicht ganz korrekt entsprechend den auskuvertierten Stimmzetteln in die Wahlergebnisurkunde gesetzt hat.
Hätte Hofer mit +31.000 Stimmen gewonnen, würde Fr. Dusl wohl auch argumentieren, dass die Wahlanfechtung und ihre Beurteilung forensisch gesehen Mittelalter sei. Im übrigen frage ich mich, warum der VfGH-Chefkritiker der jüngsten Tage, Alfred J. Noll, Lehraufträge an Universitäten hat. Nur weil er sich im esoterisch-irrationalen Realprogramm der Grünen auskennt, hat er noch lange nichts von Demokratie und Rechtsstaat verstanden.
Argumentum e contrario (Umkehrschluss) und causa e contraria (sich den umgekehrten Fall vorstellen; aus der Gegenperspektive betrachten) kann ich den grün-neutralen VdB-Rechtsvertrehtern empfehlen.
Hannes Schneller, krit. Rationalist und krit. Wahlberechtigter, Hernals.
Ich schätze „Kannitz“ von Alfred J. Noll. Seine verfassungsrechtlichen Kommentare verstehe ich aber auch nicht. Aber wie mir der Amt- und Stadtrat schon erklärt hat, man sollte es auch verstehen können……
Ein schlichtes Gemüt, wie ich, denkt, daß die Spielregeln nicht noch komplizierter werden sollten.
Jedenfalls weiß ich was eine Abseitsfalle ist. Und das war eine solche ….. und das Spiel geht in die Verlängerung.
Die Frage welche Furcht jemanden als Anonymus kommentieren läßt, kann ich nur aus der Sicht eines Geschorenen unter Geschorenen beantworten.
Jede Rotte, jedes Grätzl wird von einem Platzhirsch mit Hausmacht und Sippe dominiert. Diese Rudelführer pflegen gute Kontakte nach „ganz oben“ und respektieren gegenseitig ihre Reviergrenzen, ihre örtliche und sachliche Zuständigkeit nach dem Motto: „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Zitiere wörtlich aus einem schreiben einer Behörde vom 22.11.2012: „ …. weder die Gemeinde noch die BH ist befugt, vorzuschreiben wie ……“.
Am 10.112014 reagierte ein Bundesministerium mit viel Weihrauch und mit Begriffen wie „europäisches Vorbild … erfolgreiches Programm … bestehende Rechtsnormen … auf gesetzlicher, als auch auf freiwilliger Basis ….“.
Der regionalen Tradition entspricht also das, was „ immer schon so gemacht wurde“.
Dem Querulanten erklärt schließlich ein Amts- und Stadtrat ganz entspannt, daß man die Gesetze und Verordnungen nicht nur lesen soll, sondern auch den Willen des Gesetzgebers „verstehen können muß“ und empfiehlt „wenns ihnen hier nicht paßt, dann wanderns aus“.
Die anderen Geschorenen betrachten den Querulanten aus Außenseiter und jeder kleinformatige Lokalredakteur erkundigt sich, jeder Beamte und Politiker will wissen, wer dieser N.N. ist.
P.S.: mein Pseudonym war ein anders, wie Sie ja wissen 😉