Lérmbeléstigung

Falter 31/2002 vom 31.07.2002.

Liebe Frau Andrea!

Ich wohne seit kurzem in einer netten kleinen Wohnung, die mir meine lieben Eltern gekauft haben. (Erste eigene Wohnung und so, echt toll!) Nun hab ich ein Problem, bei dem nur Sie mir helfen können, da bin ich sicher. Ich habe von meinem Nachbarn, von dem ich nicht mal weiß wie er eigentlich aussieht, eine Anzeige wegen Lärmbelästigung bekommen. Das hat mich aus zweierlei Gründen sehr verwirrt, denn ich glaube nicht, dass ich wirklich so laut bin. Aber solche Empfindungen sind ja sehr subjektiv. Seit dem sogenannten „Ortstafelstreit“ klebt an meiner Wohnungstür ein Pickerl im typischen Ortstafelstil, mit der Aufschrift „Westenthaler Hojac“. Sie ahnen jetzt vielleicht schon, was mich beschäftigt. Richtig, die Anzeige die bei mir im Postkastl war, gilt einer Frau Westenthaler-Hojac! Wie, liebe Frau Andrea, soll ich mich jetzt verhalten? Bitte helfen Sie mir, Frau Andrea!!

Elisabeth, Internet

Liebe Elisabeth,

ein amtliches Schritstück entfaltet erst dann seine rechtliche Wirlung, wenn es ordnungsgemäß zugestellt ist. Die Zustellung ist ein rechtlicher Akt, der gesetzlich genau geregelt ist. Der Empfänger (und die sogenannte „Abgabestelle“) eines Schriftstückes müssen genau bezeichnet sein. Die Anzeige, die an “Westenthaler Hojac” adressiert ist, ist für die Eigentümerin der Wohnung nicht ordnungsgemäß zugestellt und entfaltet daher keine Wirkungen, denn “Westenthaler Hojac” wohnt ja nicht an der Abgabestelle, an der dieser Brief zugestellt wurde. Sie können das Schriftstück getrost zur Post bringen und dazu sagen, dass “Westenthaler Hojac” nicht hier, sondern in Oberlaa wohnt. Vielleicht ist der Brief ja wirklich an ihn andressiert und die Behörde hat sich nur vertan? Würden Sie sich nicht der Verletzung des Briefgeheimnisses schuldig machen, wenn sie einen Brief öffneten, der offensichtlich nicht an Sie, sondern den blauen Ingenieur gerichtet ist?

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