Falter 26/99 vom 30.06.1999.
Niemand“, klagte mein georgischer Bürokratismusexperte Joe Gamalvalnidze, „interessiert sich für die Nöte und Plagen ämterseitig Verfolgter. Die Verfolger selbst sind ja arme Hunde. Schau Dir nur mal die an“, grinste Joe und klopfte meiner Gerichtspsychiaterin auf den Scheitel. „Die schreibt jetzt 10.000mal Ich soll ämterseitig Verfolgte nicht mit üblen Amtsgutachten verfolgen und hat nach der 3.678ten Repetition sage und schreibe schon 864mal emterseitig geschrieben!“ „Vielleicht sollte man ihr das sagen“, warf ich ein. „Juristisch unklug“ dozierte Joe, „ein Vergehen während des Verganges zu stören. Das brächte Unordnung in den Vorgang der Vergehenstätigung. Wer weiß, ob unsere kleine Gutachterin nicht eventuell im Begriffe steht, auch die restlichen 6322 ämterseitig falsch zu schreiben. Wir würden mit unserem Tadeleinwurf das Vergehen unterbrechen, Vergehensausmaß, Tatzeit, und damit auch die Tateinsicht verzerren. Der Strafmitteleinsatz wäre grob fahrlässig unterbrochen, wir ständen juristisch vor dem Abgrund. Linguistische Gutachten müßten feststellen, ob mit dem Schreiben des Wortes emterseitig die Intention der Beschuldigten, ämterseitig zu meinen, eindeutig erkennbar sei.“ „Und wenn wir sie einfach laufen ließen?“ „Vor Zeugen? Mitten imVerfahren?“